Bis wann müssen die Daten für die neue Grundsteuer beim Finanzamt sein?
Die neue Reform der Grundsteuer soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten, erst dann müssen Eigentümer die neue Grundsteuer an Städte und Gemeinden zahlen. Doch bereits dieses Jahr müssen Hausbesitzer aktiv werden. So werden sie voraussichtlich Ende März 2022 per Brief dazu aufgefordert, die sogenannte Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abzugeben. Eigentümer müssen die Angaben für den Stichtag 1. Januar 2022 erstellen.
Einreichen können sie die Daten dann elektronisch über die Steuer-Onlineplattform Elster. Allerdings erst ab dem 1. Juli 2022. Nur in Ausnahmen ist eine analoge Abgabe in Papierform möglich. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2022
Was passiert, wenn die Daten nicht fristgerecht eingereicht werden?
Noch steht zwar nicht final fest, wie die Finanzämter damit umgehen, wenn Eigentümer ihre Daten nicht bis Ende Oktober 2022 abliefern. „Grundsätzlich handelt es sich aber um eine Steuererklärung“, weiß Lindauer. „daher können laut Abgabenordnung durchaus Sanktionen verhängt werden.“ In der Regel werden Nachlässige noch einmal erinnert, ihrer Pflicht nachzukommen. „Das zuständige Finanzamt kann aber auch sofort Verspätungszuschläge festsetzen.“ Im schlimmsten Fall können sogar bis zu 25.000 Euro Zwangsgeld fällig werden und das Finanzamt kann die Schätzung der Daten vornehmen, die zu Ungunsten der Eigentümer ausfallen könnten.
Welche Daten müssen an das Finanzamt übermittelt werden?
Es ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, welche Daten Eigentümer übermitteln müssen. So wurde als Teil der Grundsteuerreform ein sogenanntes Bundesmodell erstellt, welches die Mehrheit der Bundesländer umsetzt. Saarland und Sachsen weichen lediglich bei der Steuermesszahl ab. Ein individuelles Grundsteuermodell wenden dagegen Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen an. Im Detail ergibt sich folgendes Bild:
Am meisten Daten verlangt das Berechnungsverfahren des Bundesmodells. Das Modell will durch eine Vielzahl an Variablen möglichst genau die Werte der Grundstücke und Gebäude abbilden. Gerechnet wird dafür mit Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Immobilienart, statistischer Nettokaltmiete, Gebäudefläche, dem möglichen Gebäudealter und Mietniveaustufe.
Wie kommen Eigentümer an die Daten für die Feststellungserklärung?
Wer die Daten für die neue Grundsteuer fristgerecht einreichen möchte, sollte frühzeitig mit dem Sammeln der Daten beginnen. Viele Eigentümer haben sich jedoch mit dem Thema bisher gar nicht auseinandergesetzt. Das liegt daran, dass in der breiten Gesellschaft das Thema “Reform der Grundsteuer” noch nicht angekommen ist. Kaum jemand weiß, das die Frist für die Abgabe einer Feststellungserklärung ab dem 1.7.2022 beginnt und man in diesem Jahr eine solche Erklärung abgeben muss. Der Aufwand für die Erfassung der notwendigen Daten ist erheblich und teilweise sind die erforderlichen Angaben gar nicht so einfach zu ermitteln.
Was müssen Eigentümer von Immobilien beachten?
Bodenrichtwerte sind flächendeckend verfügbar und werden regelmäßig aktualisiert. Ermittelt werden sie von unabhängigen Gutachterausschüssen. Dabei sind die Informationen in vielen Fällen kostenfrei und online über das das System „Boris“ zugänglich. Es gibt allerdings Ausnahmen. Die neuen Richtwerte für 2022 kommen zudem erst in den nächsten Monaten. In Baden-Württemberg und dem Saarland sind über Boris derzeit grundsätzlich noch keine Daten verfügbar. Dementsprechend müssen Eigentümer den Bodenrichtwert hier rechtzeitig über den jeweiligen Gutachterausschuss beschaffen.
Eine große Herausforderung in den Modellen sind die Berechnungen der Flächen. Eigentümer können sie zum Beispiel dem Kaufvertrag, Bauplänen oder Versicherungspolicen entnehmen. Allerdings müssen Hausbesitzer die Daten auf Aktualität und mit Blick auf nachträgliche Um-, An- oder Ausbauten überprüfen.
Was passiert, wenn Eigentümer die Daten beim Finanzamt eingereicht haben?
Anhand der Daten die Eigentümer einreichen, berechnet das Finanzamt in einem ersten Schritt den Grundsteuerwert und stellt einen Grundsteuerwertbescheid aus. Außerdem berechnet das Finanzamt mit der gesetzliche festgeschriebenen Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag und stellt einen Grundsteuermessbescheid aus.
Den Städten und Gemeinden stellt das Finanzamt dann elektronisch die Daten zur Verfügung, welche für die Berechnung der Grundsteuer erforderlich sind. Sie ermitteln dann abschließend die zu zahlende Grundsteuer. Dazu multipliziert sie den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz, den Städte und Gemeinden selbst festlegen.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum eines Grundstücks.
Zur Zeit setzt sich die Grundsteuer aus einem durch das Finanzamt festgelegten Einheitswert, der Grundsteuermesszahl und dem jeweiligen Hebesatz zusammen.
Weshalb ist die Grundsteuer wichtig?
Die Einnahmen der Grundsteuer fließen ausschließlich den Städten und Gemeinden zu. Dies sind jährliche Einnahmen in Höhe von fast 15 Mrd. Euro womit die Städte und Gemeinden unter anderem Schulen und Kitas oder Schwimmbäder finanzieren und wichtige Investitionen in die jeweilige Infrastruktur tätigen.
Warum wird die Grundsteuer reformiert?
Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, da der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht mehr gewahrt wird.
Dieser Fall ist eingetreten, da die Grundstücks- und Gebäudewerte sich seit den Jahren 1935 bzw. 1964 unterschiedlich entwickelt haben und die Grundsteuer bisher auf der Grundlage von alten Grundstückswerten (sog. Einheitswerten) berechnet wird, was dazu führt, dass gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt werden.
Durch diese Entwicklung kommt es zu steuerlichen Ungleichbehandlungen welche laut dem Bundesverfassungsgericht nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Warum muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Da zum 01.01.2022, dem Hauptfeststellungsstichtag für die neue Grundsteuer, aufgrund von digitalem Datenmangel noch kein digitalisiertes Verwaltungsverfahren angeboten werden konnte, werden diese durch die elektronische Steuererklärung bei den Eigentümern des Grundbesitz erhoben.
Was ist an der neuen Grundsteuer anders?
Die Grundsteuer wird künftig auf Grundlage der durch die Feststellungserklärung zu ermittelnden Grundbesitzwerte berechnet und nicht mehr auf Grundlage der veralteten Einheitswerte.
Wann ist die neue Grundsteuer zu zahlen?
Die neue Grundsteuer ist ab dem 01. Januar 2015 zu bezahlen.
Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?
Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz
- Berechnung des Grundsteuerwerts durch die Finanzämter
- Ausgleich der Wertsteigerung
(die Steuermesszahl wird bspw. bei Wohngrundstücken von 0,35% auf 0,031 % gesenkt.)
- Anpassung der Hebesätze durch die Gemeinden
Was ist die Grundsteuer C?
Da vermehrt in Ballungsräumen baureife Grundstücke als Spekulationsobjekte gehalten werden, können die Gemeinden Mithilfe der neuen Grundsteuer C höhere Hebesätze für diese Grundstücke festsetzen, wenn keine Bebauung stattfindet. Die neue Grundsteuer C soll damit einen Anreiz schaffen, auf solchen Grundstücken auch wirklich Wohnraum zu bauen.
Werde ich in Zukunft mehr Grundsteuer bezahlen müssen?
Die Reform soll insgesamt so gestaltet werden, dass die Gesamtheit aller Steuerzahler nicht mehr oder weniger Steuern zahlt.
Verschiebungen von Zahlungen, werden sich jedoch nicht vermeiden lassen, dies ist die Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Da die Gemeinden ihre Hebesätze noch nicht beschlossen haben, kann auch individuell noch keine finale Antwort gegeben werden.
Wie umfangreich wird die Grundsteuererklärung in der Zukunft?
In Zukunft fließen nur noch ein Viertel der heute benötigten Parameter in die Berechnung der Grundsteuer ein. Daher ist die sorgfältige Abgabe der Feststellungserklärung besonders wichtig.
Wann muss ich die Feststellungserklärung einreichen?
Die Feststellungserklärung muss bis spätestens 31.10.2022 abgegeben werden.
Wie muss die Feststellungserklärung eingereicht werden?
Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts muss verpflichtend elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.
Kann die Feststellungserklärung in Papierform eingereicht werden?
Die Abgabe in elektronischer Form ist verpflichtend. Nur in besonderen Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit zur Abgabe in Papierform.
Quelle: Bundesfinanzministerium.de
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